Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat auf seiner Internetseite eine aktualisierte Fassung der Corona-Musterdokumentation als Hilfestellung für die Betriebe veröffentlicht. Darauf weisen die Berater der Handwerkskammer Karlsruhe hin.
Hintergrund: In Zeiten der Corona-Pandemie werden Betriebe mit behördlichen, regional unterschiedlichen Auflagen konfrontiert, die sich gravierend auf den Betriebsablauf und damit auch auf die Möglichkeit der Erzielung von Einnahmen auswirken. Für jedes Bundesland getrennt werden auf der Internetseite des ZDH die grundsätzlich relevanten Regelungen, die das jeweilige Bundesland in 2020 im Rahmen der Corona-Pandemie erlassen hat, zum Download den Betrieben bereitgestellt. Die Auflistungen helfen den Betrieben zu einem späteren Zeitpunkt, bei Erstellung oder Überarbeitung einer Dokumentation, im Rahmen von Betriebsprüfungen oder Kassen-Nachschauen die erlassenen und im Einzelfall maßgeblichen Corona-Regelungen aus den Bundesländern mit entsprechenden Fundstellen feststellen zu können. Der Link lautet: www.hwk-karlsruhe.de/corona-doku
Die Berater der Handwerkskammer Karlsruhe empfehlen betroffenen Betrieben, sich über eine entsprechende „Corona-Dokumentation“ Gedanken zu machen. Diese weist beispielsweise auf, ab wann und wie lange welche Vorschriften gegolten, welche Auswirkungen diese auf den Betrieb konkret in Bezug auf die Geschäftstätigkeit und den -ablauf sowie auf den Umsatz, die Kosten und den Gewinn entfaltet haben. Die Dokumentation kann auf in Anspruch genommene steuerliche oder sonstigen Corona-Hilfemaßnahmen erweitert werden, um das Risiko späterer Rückforderungsansprüche staatlicher Finanzhilfen zu minimieren.