Zu den Pflichten der staatlich vereidigten Sachverständigen im Handwerk gehört es, die fachliche und persönliche Qualifizierung für diese Tätigkeit stetig nachweisen zu können. Die Bereitschaft zur Weiterbildung gehört damit in das Aufgabenspektrum der handwerklichen Experten. Ende Oktober trafen sich 60 Sachverständige der Handwerkskammer Karlsruhe vor diesem Hintergrund zum zweiten Sachverständigentag in der Bildungsakademie und befassten sich mit der Werbung in ihrem Amt.
Der Leiter der Wettbewerbszentrale Standort München Dr. Andreas Ottofülling stellte eine korrekte Werbung des Sachverständigen im Handwerk vor. Dabei wurde besonderer Schwerpunkt auf die Trennung des Handwerksbetriebs von der Tätigkeit als Sachverständiger gelegt. Da eine Vermischung nicht zulässig ist, muss hierauf beim Auftreten nach außen besonders geachtet werden. Dies gilt beim Briefpapier, Visitenkarten und der Homepage im Internet. Auch an das Impressum des Sachverständigen bestehen besondere Anforderungen. Neben vielen Beispielen aus der Praxis wurde auf die Fragen der Sachverständigen eingegangen.
Die Handwerkskammer Karlsruhe hat 175 Sachverständige aus 48 Gewerken vereidigt und bestellt. Der überwiegende Großteil führt die Sachverständigentätigkeit neben seinem Handwerksbetrieb aus. Die Erstellung von Gutachten für die Gerichte, Behörden und Privatpersonen enthält durch die Praxiserfahrung der Sachverständigen auch Hinweise zur Reparatur oder Schadensvermeidung. Aus diesem Grund werden die Beratung und der Gutachterauftrag in wachsendem Umfang bei der Handwerkskammer direkt oder über die Homepage abgefragt.