Die Große Koalition hat sich auf Eckpunkte einer geplanten Erbschaftsteuerreform verständigt. Am 12. Dezember soll das Gesetz in einer Sondersitzung des Bundesrats verabschiedet werden. Präsident Joachim Wohlfeil von der Handwerkskammer Karlsruhe “Wir begrüßen, dass die Große Koalition mit der Einigung auf eine Erbschaftsteuerreform endlich Planungssicherheit schafft. Für die Betriebe bleibt bis zum Inkrafttreten der neuen Reglungen aber nicht mehr viel Zeit. Sie müssen sich nun so rasch wie möglich mit den Konsequenzen des neuen Rechts auseinandersetzen.”
Das betrifft vor allem die Betriebe, die kurz vor der Schenkung stehen. Sie sollten sich fragen, ob es günstiger ist, diese noch vor dem 31.12.2008 vorzunehmen, oder auf das neue Recht ab dem 01.01.2009 zu warten. Auch für Betriebe die seit dem 01.01.2007 vererbt wurden ist interessant, ob das alte oder das neue Recht für ihren Fall besser ist. Sie können sich rückwirkend noch für das neue Gesetz entscheiden.
Die Handwerkskammer Karlsruhe stellt den Betrieben unter www.hwk-karlsruhe.de kostenlos einen Erbschaftsteuerrechner zur Verfügung. Mit der Eingabe weniger Daten kann sich jeder Betrieb individuell einen Überblick über die voraussichtliche Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer verschaffen und die Steuerdifferenz zwischen altem und neuem Recht ermitteln. Einen Flyer mit den entsprechenden Informationen können Sie bei der Handwerkskammer Karlsruhe anfordern.
Das alte Recht ist dabei in der Regel für die Betriebe interessant, die in Kürze liquidiert oder veräußert werden sollen. Wer hingegen vorhat, den Betrieb über einen längeren Zeitraum fortzuführen, profitiert von den vorgesehenen Regelungen des neuen Gesetzes. Durch die Kombination aus 85 %-igem Bewertungsabschlag vom Betriebsvermögen, neuem betrieblichem Abzugsbetrag und deutlich erhöhten persönlichen Freibeträgen können Handwerksbetriebe weitgehend erbschaftsteuerfrei übergeben werden an Ehegatten bis zu einem Betriebsvermögen von 3,7 Mio. Euro und an Kinder bis zu einem Betriebsvermögen von 2,8 Mio. Euro.